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   OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18   

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https://dejure.org/2018,22814
OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18 (https://dejure.org/2018,22814)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.2018 - 4 Ws 158/18 (https://dejure.org/2018,22814)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 4 Ws 158/18 (https://dejure.org/2018,22814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 JVEG, § 12 Abs 1 S 2 Nr 1 JVEG
    Weitere Vergütung für den im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestellten Sachverständigen: Gebühren für die Nutzung eines Online-Auswerteprogramms für die Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ES3.0

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten des Sachverständigen für ESO-Rohdatenauswertung nach JVEG ersatzfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2014 - 7 OA 39/13

    Ersatzfähigkeit des Aufwands für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18
    Zu den üblichen Gemeinkosten rechnen in erster Linie die mit dem Bürobetrieb verbundenen Kosten sowie die Aufwendungen, die sich aus einer angemessenen Ausstattung mit technischen Geräten und fachbezogener Literatur ergeben, weil diese Aufwendungen bei der Regelung der Honorargruppen berücksichtigt worden und daher vom Stundenhonorar des JVEG abgedeckt sind (BT-Drucksache 15/1971, Seite 184; KG Berlin, Beschluss vom 24. März 2009, 2 U 76/06, juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 2014, 7 OA 39/13, juris Rn. 9).
  • LG Heidelberg, 14.12.2016 - 1 S 15/16

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18
    Bei der für die verfahrensgegenständliche Nutzung des Online-Auswerteprogramms esoData.esoDigitales Web-base durch den Sachverständigen bei diesem angefallenen Gebühren handelt es sich damit - wovon bereits das Landgericht - 3. Große Jugendkammer - Tübingen zu Recht ausgegangen ist - um notwendige besondere Kosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG (ähnlich zur Nutzung kostenpflichtiger Datenbanken Hagen Schneider, JVEG, 2. Auflage 2014, § 12 Rn. 16; Meyer, Höver, Bach, Oberlack, Jahnke, JVEG, 27. Auflage 2018, § 12 Rn. 6; Binz, Dörndorfer, Petzold, Zimmermann/Binz, GKG und JVEG, 3. Auflage 2014, JVEG § 12 Rn. 9; LSG Mainz, Beschluss vom 7. August 1985, L 3 U 20/84, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 2016, 1 S 15/16, juris).
  • KG, 24.03.2009 - 2 U 76/06

    Vergütung des Kraftfahrzeugsachverständigen: Zusatzvergütung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18
    Zu den üblichen Gemeinkosten rechnen in erster Linie die mit dem Bürobetrieb verbundenen Kosten sowie die Aufwendungen, die sich aus einer angemessenen Ausstattung mit technischen Geräten und fachbezogener Literatur ergeben, weil diese Aufwendungen bei der Regelung der Honorargruppen berücksichtigt worden und daher vom Stundenhonorar des JVEG abgedeckt sind (BT-Drucksache 15/1971, Seite 184; KG Berlin, Beschluss vom 24. März 2009, 2 U 76/06, juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 2014, 7 OA 39/13, juris Rn. 9).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.1985 - L 3 U 20/84

    Zeuge; Sachverständiger; Entschädigung; Erstattungsfähigkeit; Datenbankrecherche;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2018 - 4 Ws 158/18
    Bei der für die verfahrensgegenständliche Nutzung des Online-Auswerteprogramms esoData.esoDigitales Web-base durch den Sachverständigen bei diesem angefallenen Gebühren handelt es sich damit - wovon bereits das Landgericht - 3. Große Jugendkammer - Tübingen zu Recht ausgegangen ist - um notwendige besondere Kosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG (ähnlich zur Nutzung kostenpflichtiger Datenbanken Hagen Schneider, JVEG, 2. Auflage 2014, § 12 Rn. 16; Meyer, Höver, Bach, Oberlack, Jahnke, JVEG, 27. Auflage 2018, § 12 Rn. 6; Binz, Dörndorfer, Petzold, Zimmermann/Binz, GKG und JVEG, 3. Auflage 2014, JVEG § 12 Rn. 9; LSG Mainz, Beschluss vom 7. August 1985, L 3 U 20/84, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 2016, 1 S 15/16, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2020 - L 10 KO 1418/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörung eines bestimmten Arztes -

    Damit handelt es sich bei den vom Sanitätshaus C. in Rechnung gestellten Kosten um derart ersatzfähige Aufwendungen (ähnlich Landgericht Tübingen, Beschluss vom 20.03.2018, 3 Qs 21/17 und diese Entscheidung bestätigend Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2018, 4 Ws 158/18, jeweils in juris), die Teil des Vergütungsanspruches des Sachverständigen sind, wovon auch die Kostenbeamtin ausgeht.
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